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Wir freuen uns auf euch

Euer Jumpstartmusic Team

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Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge zur Satzung §8
Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dieser Beitrag kann halbjährlich gezahlt werden und unter Zustimmung auch als jährlicher Beitrag entrichtet werden.

2. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge und der Förderbeiträge wird vom
Vorstand festgelegt und kann jederzeit erneuert werden.
3. Ehrenmitglieder/ Ehrenvorstand sind beitragsfrei
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 50 €.
Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder (Bands, Künstler etc.) beträgt zur Zeit 120 €,der Beitrag wird als jährliche wiederkehrende Einmalzahlung oder als halbjähriger Beitrag von 2x60€ beglichen.
Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt zur Zeit 60 € ,der Beitrag wird als jährlich wiederkehrende Einmalzahlung oder als halbjähriger Beitrag von 2x30€ beglichen
Bei Familien und Gruppierungen der Kunst (z.B. Bands) wird
nur eine Person aus der Gruppierung/ Familien in den Verein eintreten und den vollen Beitrag zahlen.
Die restlichen Personen in den Gruppierungen oder Familien bleiben zwar von dem Mitgliedsbeitrag unberührt, müssen aber die Aufnahmegebühr von 50 € zahlen. Minderjährige werden am vollendeten 18. Lebensjahr einen eigenen Antrag auf Mitgliedschaft erhalten.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift von einem Erziehungsberechtigten nötig.
Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt zur Zeit mindestens 20 €, für einen höheren Betrag entscheiden die Fördermitglieder selbst. Sie entscheiden sich auch, ob sie halbjährlich oder jährlich den Beitrag leisten.

Die Beiträge werden am 01. des Monats eingezogen, d.h. 01.01.(jährlich,halbjährlich) und zusätzlich 01.07.(halbjährlich).

Mitgliederbeiträge werden bei Eintritt nur auf volle Monate des restlichen Jahres angerechnet.
z.B. Eintritt 15.03.2023, wird der Beitrag erst vom 01.04.2023 bis 31.12.2023 berechnet.

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 25. August 2023 in Kraft.

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